Verantwortung für die Sicherheit

Automatische Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 tragen zur Sicherheit bei.

Automatische Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 tragen zur Sicherheit bei.
Automatische Rauchschürzen nach DIN EN 12101-1 tragen zur Sicherheit bei.

Brandgefahren stellen große Bedrohung

Brandgefahren stellen eine große Bedrohung für Personen dar, welche sich innerhalb von Bauwerken befinden. Die Erfahrung zeigt, dass viele Schadensereignisse durch technische Defekte und/ oder menschliches Fehlverhalten verursacht werden. Ein weiteres Risiko stellen Brandschäden für die Arbeitssicherheit, die Umwelt und Unternehmensexistenzen dar. Auf Grund dieser erheblichen Risiken hat der Brandschutz innerhalb von Bauwerken einen großen Stellenwert.

Automatische Rauchschürzenanlagen sind Teil einer Brandschutzanlage für die Rauch- und Wärmefreihaltung nach DIN EN 12101, sie tragen dazu bei, das Risiko für Personen, Tiere und Sachwerte im Fall eines Brandes zu minimieren.

Gesetze und Vorschriften zum Brandschutz

innerhalb von Gebäuden, unter anderem:

  • Gemäß der Musterbauordnung sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet werden
  • Bauprodukte und Bauarten dürfen nur verwendet werden, wenn sie gebrauchstauglich sind
  • Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde bekannt gemachten technischen Baubestimmungen und Regeln sind zu beachten
  • Von den technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn andere Lösungen in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen erfüllen
  • Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind!

Verantwortung und Einhaltung der Gesetze im Brandschutz

Die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes finden sich im Arbeitsschutzrecht, im Baurecht und in anderen Rechtsnormen für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Bundes und der Länder.

Zur Erlangung einer Baugenehmigung macht der Gesetzgeber bereits in den Landesbauordnungen strenge Auflagen für den Brandschutz. Die Planer und Architekten müssen sich bereits im frühen Entwicklungsstadium von Gebäuden mit dem Brandschutz auseinandersetzten. Nicht selten werden in dieser frühen Phase Brandschutzingenieure mit der Erstellung eines Brandschutznachweises beauftragt. Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen und Einhaltung der Gesetze und Vorschriften werden im Brandschutzkonzept berücksichtigt, um den bestmöglichen Schutz für Personen und Sachwerte im Falle eines Brandes zu gewährleisten.

Der baubegleitende Brandschutzsachverständige überwacht während der Bauphase die Einhaltung der Vorschriften und Umsetzung der geplanten Brandschutzmaßnahme.

Der Prüfsachverständige muss als weitere unabhängige Stelle, nach der Installation und Funktionsprobe die Wirkung und das Zusammenspiel der Brandschutzsysteme prüfen.

Die Konformität zum Brandschutzkonzept, zur Baugenehmigung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften muss im Anschluss mit einem Prüfbericht bestätigt und der Behörde vorgelegt werden. Erst dann darf das Bauwerk in seiner vorgesehenen Nutzung den Betrieb aufnehmen.

Verantwortung für die Funktionsbereitschaft der Brandschutzanlage

Verantwortung für die Funktionsbereitschaft der Brandschutzanlage
Verantwortung für die Funktionsbereitschaft der Brandschutzanlage

Der Bauherr, als Betreiber des Objektes, ist gesetzlich verpflichtet den Brandschutz ständig und zu jeder Zeit aufrecht sowie die Rettungswege nutzbar zu halten.

Er trägt die Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der Brandschutzanlagen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die brandschutztechnische Infrastruktur intakt ist sowie eine Erhöhung der Brandlast im Gebäude vermieden wird. Er muss die behördlichen Vorschriften und die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept einhalten und umsetzen.

Um dieser großen Verantwortung gerecht zu werden, darf nicht am „falschen Ende gespart werden“, sondern es sollten Produkte für den Brandschutz eingesetzt werden, die langlebig und wartungsarm sind sowie bei einem Defekt schnell und einfach repariert werden können.

Fazit

Maßnahmen für den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz innerhalb von Gebäude sind für den Schutz von Menschenleben und Sachwerten von existenzieller Bedeutung.

Automatische Rauchschürzenanlagen, nach DIN EN 12101-1, sind Bestandteil einer Anlage für die Rauch- und Wärmefreihaltung und erfüllen die Anforderungen im anlagentechnischen Brandschutz.

Autor:
Klaus-Jürgen Lemke

Sales Support - Protective Curtains

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