Was sind Schutzziele im Rauch- und Wärmeabzug

Schutzzieldefinition

Mit einer qualifizierten und dauerhaft funktionsfähigen Rauch- und Wärmeabzugsanlage können unterschiedliche Schutzziele erreicht und sichergestellt werden. In Abhängigkeit der Höhe der raucharmen Schicht und vor allem in Abhängigkeit der maximal zulässigen Rauchschichttemperatur können dies sein:

Personenschutz │ = Sicherung der Fluchtwege

Dieses Schutzziel bedeutet:

  • Verhinderung der völligen Verqualmung im Gebäude, also
    • Rauchfreihaltung von Fluchtwegen
    • Rauchfreihaltung von Rettungswegen und Feuerwehrangriffswegen
    • Lokalisierung des Brandherdes.

Dieses Schutzziel kann erreicht werden durch die Sicherstellung einer raucharmen Zone in Kombination mit einer für Personen ungefährlichen Wärmestrahlung aus der Rauchschicht.

Bei Rauchschichttemperaturen von ≤ 250 °C ist keine Gefährdung der Personen durch Wärmestrahlung anzunehmen.

Gleichzeitig erfüllen RWA-Anlagen mit diesen definierten Auslegungskriterien auch noch folgende Schutzziele, nämlich

  • Sachwerteschutz
  • Umweltschutz

Sachwerteschutz │ = Reduzierung der Brandauswirkungen

Dieses Schutzziel bedeutet folgendes:

  • Verhinderung der völligen Verqualmung im Gebäude, also
    • Rauchfreihaltung von Feuerwehrangriffswegen
    • Lokalisierung des Brandherdes
  • Abkühlung der Brand- und Rauchgase und dadurch
    • Reduzierung des Wärmestaus unter der Decke und Entlastung der tragenden Bauteile der Gebäudekonstruktion
    • Reduzierung der Wärmestrahlung auf sonstige Bauteile, Gegenstände und Maschinen

sowie

  • Reduzierung der Gefahr eines Flash-over, also den Übergang vom Entstehungsbrand zum Vollbrand durch das Zünden brennbarer Oberflächen im Raum aufgrund hoher Strahlungswärme aus der Rauchschicht.

Dieses Schutzziel kann erreicht werden durch die Sicherstellung einer raucharmen Zone in Kombination mit folgenden ungefährlichen Wärmestrahlungen aus der Rauchschicht:

  • Wärmestrahlung kleiner als 550 °C auf tragende Teile der Gebäudekonstruktion
  • Brennbare Lagerungen, Einrichtungen oder Dekorationen weisen einen geeigneten Mindestabstand zur Rauchschicht auf und deren Wärmestrahlung ist kleiner als 450 °C
  • Brennbare Lagerungen, Einrichtungen oder Dekorationen können in die Rauchschicht reichen, wenn nachgewiesen werden kann, dass deren geringste Zündtemperatur um 10% höher ist als die sich einstellende Rauchschichttemperatur.

Gleichzeitig erfüllen RWA-Anlagen mit diesen definierten Auslegungskriterien auch noch folgendes Schutzziel, nämlich:

  • Umweltschutz

Umweltschutz │ = Unterstützung des Feuerwehreinsatzes

Dieses Schutzziel bedeutet folgendes:

  • Verminderung von Umweltschäden aufgrund
    • Qualifizierter Löschangriffe und dadurch
      • reduzierter Löschmitteleinsatz
      • verbunden mit reduzierten Löschschäden.

Autor:
Klaus-Jürgen Lemke

Sales Support - Protective Curtains

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