Was müssen Brandschutzkonzepte beinhalten?

Zitat:

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“ (Oberverwaltungsgericht Münster (10 A 363/86) vom 11.12.1987)

Wie gefährlich ein Brand innerhalb eines Gebäudes sein kann und welche Schäden dadurch verursacht werden können ist vorstellbar. Sind aber Menschenleben in Gefahr, sind ganz besondere Vorgehensweisen bei der Planung und Erstellung von Gebäuden zwingend erforderlich. Erst wenn die Wirksamkeit der Systeme für den Brandschutz geprüft ist, darf das Gebäude seine eigentliche Nutzung aufnehmen.

Was müssen Brandschutzkonzepte beinhalten?

Ein Brandschutzkonzept ist für „Gebäude besonderer Art und Nutzung“ erforderlich und Bestandteil der Baugenehmigung. Es ist gültig für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes und muss bei einer Nutzungsänderung angepasst werden. Es soll im Fall eines Brandes alle Maßnahmen für den Schutz von Menschen, Tieren und Gütern beinhalten und effektive Löscharbeiten ermöglichen. Fachplaner haben eine große Verantwortung bei der Erstellung von Brandschutznachweisen.

Gesetzgebung für den Brandschutz

Der Gesetzgeber schreibt bei der Errichtung von Gebäuden klare Schutzziele vor, wie z.B. auf europäischer Ebene in der Bauproduktenverordnung BauPVO 305/2011:

Den Vorschriften der Mitgliedstaaten zufolge, müssen Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haustieren oder Gütern gefährden noch die Umwelt schädigen.

Oder wie es in den Landesbauordnungen LBO heißt:

…Anlagen sind so zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlage, nicht gefährdet wird.

Das hat zur Folge, dass der Brandschutz bereits in einem frühen Stadium der Gebäudeplanung eine große Rolle spielt und nachweislich umgesetzt werden muss.

Wenn für normale Bauwerke die Brandschutzforderungen aus den Bauordnungen und Regelwerken ausreichen und umsetzbar sind, stellt sich das bei „Gebäuden besonderer Art und Nutzung“ ganz anders dar. Um sicherzustellen, dass bei einem Brand der Schutz von Menschenleben und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten gewährleistet ist, muss ein gesonderter Brandschutznachweis für diese Bauvorhaben erarbeitet werden.

Für die Erteilung einer Baugenehmigung schreibt der Gesetzgeber u.a. einen Brandschutznachweis vor. In diesem Nachweis soll das Schutzziel definiert und die Umsetzung beschrieben werden. Nicht selten werden durch Prüfsachverständige im Anschluss so genannte Wirkprinzipprüfungen durchgeführt um die Forderungen aus dem Brandschutzkonzept zu bestätigen.

Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzept
Brandschutzkonzept

Das Brandschutzkonzept wird durch den Fachplaner, unter Einbeziehung der Feuerwehr, der Baubehörde und dem Architekten, erstellt. Die Bauvorschriften und technischen Regeln müssen im Brandschutzkonzept berücksichtigt werden. Des Weiteren kann Fachliteratur für besondere Nachweise der Rauchfreihaltung und Fluchtwegführung hilfreich sein.

Der Fachplaner beschreibt die bauliche Anlage aus brandschutztechnischer Sicht mit zum Beispiel der Größenbenennung, dem vorgesehenen Nutzen des Bauwerks sowie der Risikobewertung und der Schutzzieldefinition.

Das Ziel zum Schutz im Fall eines Brandes „Schutzziel“

Das Schutzziel ist im Brandschutzkonzept eindeutig definiert und bezieht sich in erster Linie auf drei wichtige Bereiche:

  • die Vorbeugung der Ausbreitung von Feuer und Rauch bei der Entstehung eines Brandes;
  • die Rettung von Menschen und Tieren;
  • das Ermöglichen von wirksamen Löscharbeiten.

Zum Erreichen der genannten Schutzziele werden in den technischen Baubestimmungen Anforderungen gestellt, hinsichtlich:

  • des Brandverhaltens der Baustoffe;
  • der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile, eingeteilt in Feuerwiderstandsklassen;
  • die Dichtheit der Verschlüsse von Öffnungen;
  • die Anordnung von Rettungswegen.

Computer unterstützte Strömungssimulationen CFD

Computer unterstützte Strömungssimulationen CFD

Nicht selten werden heute EDV-gestützte Brandsimulationsmodelle erstellt, um die erforderliche sicherheitstechnische Beurteilung von Bauwerken durchzuführen. Besonders bei Bauvorhaben, bei denen der Nachweis der Funktionsfähigkeit von Systemen für die Rauch- und Wärmefreihaltung, alleine durch baurechtliche Vorschriften oder technische Regeln nicht anwendbar ist.

Aufwendige CFD-Modelle geben wichtige Informationen über Strömungsgeschwindigkeiten, Rauchgaskonzentration und Temperaturen an verschiedenen Positionen im Gebäude wieder.

Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit und Auswahl der Produkte für die Rauch- und Wärmefreihaltung sind diese Parameter von großer Bedeutung.

Des Weiteren erhält man aus der CFD-Simulation wichtige Angaben über die Sichtweiten in den Fluchtwegen, welche anschließend in das Fluchtwegkonzept einfließen.

Die Erkenntnisse aus der CFD-Simulation über die Luftströmungen im Gebäude, können den Einsatz von Systemen zur Rauchkanalisierung mit textilen automatischen Rauchschürzenanlagen nach DIN EN 12101-1 bestätigen.

Neben der Definition, unter anderem zur Löschwasserversorgung, der Anforderungen an Baustoffe und Bauteile in deren Ausführung, müssen Angaben zu tragenden Bauteilen, Decken, Dächer sowie nichttragende, raumabschließende und sonstige Bauteile definiert werden.

Die Sicherstellung von Rettungswegen, wie z.B. in Shoppingcentern, Messen, Flughäfen, Museen oder U-Bahnstationen, also dort wo sich sehr viele Personen aufhalten, hat in dem Brandschutzkonzept einen hohen Stellenwert.

Mit der Evakuierungsberechnung werden konkrete Personenzahlen und Zeiten für das Verlassen des Gebäudes für jeden Fluchtweg ermittelt. Die Rauchfreihaltung für diese sensiblen Bereiche muss im Fall eines Brandes sichergestellt werden. Automatische Rauchschürzenanlagen nach DIN EN 12101-1 können im Wesentlichen dazu beitragen, dieses wichtige Schutzziel zu erreichen.

Wenn noch vor einiger Zeit automatische Rauchschürzen beim Einsatz in Gebäuden mit großer Luftströmung an ihre Grenzen stießen, sind heute Produkte auf dem Markt, welche auch dabei sicher arbeiten. Beschwerungsprofile für die fail-safe-function werden mit so genannten Gleitern in seitlichen Führungsschienen gehalten und verbessern so die Leistungseigenschaften der automatischen Rauchschürzenanlage erheblich.

Die Rauchkanalisierung mit automatischen Rauchschürzenanlagen ermöglicht eine gezielte Rauchabführung.

Die Kombination der verschiedenartigen Systeme für die Rauch- und Wärmefreihaltung verschafft den Fachplanern einen großen Spielraum, um das geforderte Schutzziel zu erreichen. So kann zum Beispiel die Leistung der Rauchabführung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsgeräten verbessert werden, wenn kleinere Rauchabschnitte mit Rauchschürzenanlagen gebildet werden.

Müssen Fluchtwege zum Beispiel über Galerien in mehrgeschossigen Bürogebäuden rauchfrei gehalten werden, können hier automatische Rauchschürzenanlagen in Verbindung mit den Geräten zur Entrauchung effektiv eingesetzt werden.

Rauchschürzen sind Teil einer Brandschutzanlage und sollen im Brandfall in erster Linie Personen ein gefahrloses Verlassen des Gebäudes und der Feuerwehr einen wirksamen Löscheinsatz ermöglichen.

Hier kommt der Begriff Lebensrettungseignung zum Tragen, denn bei Bränden sterben ca. 95% der Menschen an den giftigen Brandgasen.

Fazit

Ein Brandschutzkonzept ist für „Gebäude besonderer Art und Nutzung“ erforderlich und Bestandteil der Baugenehmigung. Es ist gültig für die gesamte Lebensdauer des Gebäudes und muss bei einer Nutzungsänderung angepasst werden. Es soll alle Maßnahmen für den Schutz von Menschen, Tieren und Gütern beinhalten und effektive Löscharbeiten ermöglichen. Fachplaner haben eine große Verantwortung bei der Erstellung von Brandschutznachweisen.

Mit der Komplexität der Gebäude wachsen auch die Anforderungen an den Brandschutznachweis. Automatische Rauchschürzenanlagen nach DIN EN 12101-1 sind wichtiger Bestandteil der Anlagen für die Rauch- und Wärmefreihaltung und sollten bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten berücksichtigt werden.

Autor:
Klaus-Jürgen Lemke

Sales Support - Protective Curtains

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